Lange hat sich bei vielen WEG-Verwaltungen und auch bei Eigentümern, wie -bedauerlicherweise bei Gerichten –
die Behauptung gehalten, eine Auftragsvergabe durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Beschlussform sei
nur dann zulässig, wenn vorher drei, beziehungsweise mehrere Vergleichsangebote durch die Hausverwaltung eingeholt
worden sind und der Beschlussvorlage zugrunde gelegt wurden.
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Anspruch auf Betreten der Wohnung eines Mieters
Obwohl einem Vermieter eine Wohnung gehört, darf er diese ohne die Zustimmung seines Mieters nicht betreten
(Grundgesetz Art 13, §858 BGB). Wenn der Vermieter dennoch Zugang zur Wohnung sucht, sollte dieser einen triftigen
Grund vorweisen.
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Kein Zurückbehaltungsrecht an Hausgeld
Wohnungseigentümern ist es nach einer neuen BGH Rechtsprechung untersagt, laufende Hausgeldzahlungen mit Hinweis
auf ein Zurückbehaltungsrecht einzubehalten, etwa wegen einer fehlenden Jahresabrechnung.
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